Rechtsprechung
   BayObLG, 29.12.2000 - 2Z BR 134/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5539
BayObLG, 29.12.2000 - 2Z BR 134/00 (https://dejure.org/2000,5539)
BayObLG, Entscheidung vom 29.12.2000 - 2Z BR 134/00 (https://dejure.org/2000,5539)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 2Z BR 134/00 (https://dejure.org/2000,5539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 77

    BGB §§ 138, 1018, 1090
    Wohnungsbesetzungsrecht und sog. "betreutes Wohnen"

  • Deutsches Notarinstitut

    VerbrKG §§ 1 Abs. 1; 4 Abs. 1; 7 Abs. 2; BGB §§ 125, 139

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Dienstbarkeitsbestellung; Grundstückseigentum; Eintragungsbewilligung; Beschränkt persönliche Dienstbarkeit; Wohnungsbesetzungsrecht; Kommune

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 22.05.2000 - 2Z BR 43/00

    Voraussetzungen für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 29.12.2000 - 2Z BR 134/00
    Die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Dienstbarkeit in der Form des Wohnungsbesetzungsrechte, mit der öffentliche Interessen verfolgt werden, steht heute nicht mehr in Frage (BayObLGZ 2000, 140/141 m. w. N.).

    Der Senat hat in der erwähnten Entscheidung vom 22.5.2000 (BayObLGZ 2000, 140/142) im einzelnen ausgeführt, dass eine Befristung nicht notwendige Voraussetzung eines Wohnungsbesetzungsrechts für eine juristische Person ist.

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 304/02

    Ferienparkbetriebsrecht als Gegenstand einer beschränkten persönlichen

    c) Die Dienstbarkeit beschränkt nicht die rechtliche Verfügungsbefugnis der Klägerin, sondern hat - wie bei einer Wohnungsbesetzungsdienstbarkeit (vgl. dazu RGZ 111, 384, 392 ff.; BayObLGZ 1982, 184, 186 ff.; 2000, 140; BayObLG MittBayNot 2001, 317; Staudinger/Mayer, BGB [2002], § 1090 Rdn. 18) oder Fremdenverkehrsdienstbarkeit (vgl. BayObLGZ 1985, 193, 195 ff.; LG Göttingen, NJW-RR 1997, 1105; Demharter, GBO, 24. Aufl., Anh. zu § 44 Rdn. 25) - eine Beschränkung im tatsächlichen Gebrauch des Appartements zum Inhalt.
  • OLG Schleswig, 09.09.2011 - 17 U 8/11

    Seniorenwohnanlage Dänischenhagen - OLG setzt jahrelangem Streit zwischen der

    Insoweit hat die Rechtsprechung auch ein lediglich durch erkennbare Zwecke, nicht aber weiter kontrolliertes allgemeines "Benennungsrecht" für wirksam gehalten (BayObLG MittBayNot 2001, 317; LG München II MittBayNot 2002, 400, 401) sowie Unbestimmtheiten einer zusätzlich zur Benennung eingetragen "Benennungsfiktion" nicht gegen die Zulässigkeit der Dienstbarkeit auf solche gewendet (LG München II aaO.).

    Auch eine fehlende Befristung eines Wohnungsbesetzungsrechts hat bisher nicht zur Nichtigkeit der Dienstbarkeitsbestellung und der Eintragungsbewilligung geführt (BayObLGZ 2000, 141, 142 f.; BayObLG MittBayNot 2001, 317; BGH NJW-RR 2003, 733, 735), mag auch bei veränderten Umständen ein Anspruch gegen den Berechtigten der Dienstbarkeit auf Aufhebung oder Löschung nicht ausgeschlossen sein (BayObLG aaO.).

    Dass dies regelungstechnisch auch keinesfalls unmöglich ist, zeigen etwa Beispiele von Regelungen in einer Benennungsfiktion für den Fall des Versterbens des Ehe- oder Lebenspartners (BayObLG MittBayNot 2001, 317).

  • LG Kiel, 13.08.2010 - 6 O 28/10

    Beschränkt persönliche Dienstbarkeit: Unterlassungsdienstbarkeit in Form eines

    Die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Dienstbarkeit in der Form des Wohnungsbesetzungsrechts, mit der öffentliche Interessen verfolgt werden, steht heute nicht mehr in Frage (BayObLG NJW-RR 2001, Seite 1023; BayObLG MittBayNot 2001, Seite 317).

    Eine Befristung ist deshalb nicht notwendige Voraussetzung eines Wohnungsbesetzungsrechts für eine juristische Person; die fehlende Befristung führt deshalb auch nicht zur Nichtigkeit der Dienstbarkeitsbestellung und der Eintragungsbewilligung wegen Sittenwidrigkeit (vgl. BayObLG MittBayNot 2001, Seite 317).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht